Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen
1.1 Grundlage
Für die Agentur PROPOSS erteilten Aufträge gelten die unten aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen und Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.
1.2 Vertragspartner
Der vorliegende Dienstleistungsvertrag kommt zwischen der Agentur PROPOSS und dem Auftraggeber zustande.
1.3 Art und Umfang der Dienstleistung
Gegenstand des Dienstleistungsvertrages ist die Vermittlung von Arbeitsverhältnissen zwischen Auftraggebern und Kandidaten (m/w)im Bereich des Dienstleistungs- und serviceorientierten Bereiches.
Hierfür übernimmt die Agentur PROPOSS die Beschaffung, Beurteilung und Vorauswahl von Kandidaten (m/w) unter Berücksichtigung der jeweiligen Anforderungen der Auftraggeber.
2. Abschluss des Vertrages
2.1 Auftragserteilung
Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich über das Auftragsformular. Dieses kann per Emailoder Brief übermittelt werden. Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung erlangt der Dienstleistungsvertrag Gültigkeit. Eine Auftragsbestätigung seitens der Agentur PROPOSS wird per Email zur Verfügung gestellt.
3. Erfüllung des Vertrages , Entbindung vom Vertrag
3.1 Zeitpunkt der Vertragserfüllung
Der Vermittlungsauftrag ist erfüllt, sobald es zwischen dem Auftraggeber und einem durch die Agentur PROPOSS vermittelten Kandidaten (m/w) zum Abschluss eines Arbeitsvertrages gekommen ist. Für die Vertragserfüllung ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt das Beschäftigungsverhältnis beginnt, maßgeblich ist die beidseitige Unterzeichnung des Arbeitsvertrages.
Stellt der Auftraggeber einen Kandidaten (m/w) ein, ohne die Agentur PROPOSS davon in Kenntnis zu setzen, ist das Vermittlungshonorar trotzdem in voller Höhe fällig.
3.2 Entbindung vom Vertrag
Der Auftraggeber kann einen erteilten Auftrag jederzeit widerrufen, sofern die Vermittlung des betreffenden Beschäftigungsverhältnisses gegenstandslos geworden ist. Es fallen keine Stornogebühren an. Die Anzahlung wird nicht rückerstattet.
Ebenso behält sich die Agentur PROPOSS das Recht vor, einen Auftrag zurückzureichen.
3.3 Vermittlungsausschluss
Ist ein durch die Agentur PROPOSS vorgestellter Kandidat (m/w) dem Auftraggeber bereits bekannt- z.B. weil er sich bereits auf anderem Wege bei diesem beworben hat, so entfällt der Honoraranspruch der Agentur PROPOSS. Diese Eigenbemühung muss durch den Kandidaten (m/w) bestätigt werden. In diesem Falle hat der Auftraggeber dies der Agentur PROPOSS unverzüglich anzuzeigen, damit diese weitere Leistungen in Bezug auf den Kandidaten (m/w) einstellen kann. Der Auftraggeber kann der Agentur PROPOSS jedoch gestatten, auch bezüglich dieses Kandidaten (m/w) weiterzuarbeiten. In diesem Falle bleibt der Honoraranspruch fortbestehen.
3.4Auftragsbindungen
Stellt der Auftraggeber einem ihm durch die Agentur PROPOSS vorgeschlagenen Kandidaten (m/w)innerhalb von 24 Monaten ein, so bleibt seine Verpflichtung zur Zahlung des Honorars unberührt.
4. Honoraranspruch, Zahlungsfrist, Kosten
4.1 Honorargestaltung
Die Höhe des Honoraranspruchs ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Vertragserfüllung. Als Grundlage der Berechnung gilt ein Bruttomonatsgehalt (min. 1000,-€) zuzüglich Zulagen und Boni. Dies wird zwischen Auftraggeber und Kandidat (m/w) durch den Arbeitsvertrag geregelt. Davon ist eine Anzahlung in Höhe von 20% bei Auftragserteilung fällig und wird mit dem Gesamthonorar verrechnet. Bei nicht Zustandekommen eines Arbeitsvertrages wird die Anzahlung nicht zurückerstattet.
4.2 Rechnungsstellungen
Das genannte Honorar wird zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
4.3 Kostenumfang
Mit dem Honorar gemäß 4.1 sind alle Aufwendungen abgegolten, die der Agentur PROPOSS für die Anwerbung und Beschaffung von Kandidaten (m/w) entstehen, sei denn es handelt sich um Aufwendungen, die aus Zusatzvereinbarungen mit dem Auftraggeber resultieren.
4.4 Honorar für Zusatzvermittlung
Falls aufgrund des Interviews oder der betrieblichen Struktur des Auftraggebers, die durch die Agentur PROPOSS zur Vermittlung vorgestellten Kandidaten (m/w) in einer anderen Position eingestellt werden, wird das entsprechende Honorar für dieVakanz fällig.
4.5 Reisekosten
Eventuell anfallende Reisekosten für Kandidaten (m/w), die entstehen, damit sich diese vor Ort bei dem suchenden Unternehmen präsentieren, werden nicht von der Agentur PROPOSS getragen.
4.6Fälligkeiten und  Zahlungsfrist
Alle Rechnungen sind mit einer Frist von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.
5. Sorgfaltspflichten
5.1 Bindung an den Auftrag
Die Agentur PROPOSS verpflichtet sich, dem Auftraggeber nur solche Kandidaten (m/w) zuzuleiten, die den Auftragsanforderungen entsprechen. Für die Dauer der Vermittlungsbemühungen unterrichtetdie Agentur PROPOSS den Auftraggeber regelmäßig über den Fortgang der Bemühungen.
6. Gewährleistung, Haftung
6.1 Haftungsausschluss
Die Agentur PROPOSS haftet grundsätzlich nicht für Umstände oder Schäden, die der Kandidat in Ausübung oder anlässlich seiner Tätigkeit verursacht. Es wird keine Gewährleistung übernommen, insbesondere wird keine Gewährleistung für die Arbeitsqualität, die Arbeitsweise und Belastbarkeit des vermittelten Kandidaten (m/w) oder dessen persönliche Zuverlässigkeit übernommen. Regress- und sonstige Ersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
6.2 Rückzahlung eines Honorars
Für eine Beendigung oder nicht Antritt der Stelle kann die Agentur PROPOSS keine Gewährleistung übernehmen. Die Möglichkeit einer Neubesetzung ohne erneute Zahlung eines Honorars kann im Einzelfall besprochen werden.
7. Datenschutz, Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
7.1 Kandidatendossiers
Bewerbungsunterlagen die dem Auftraggeber durch die Agentur PROPOSS zugestellt werden, bleiben deren Eigentum. Alle Kandidatenunterlagen sind vertraulich zu behandeln und bei Nichtgebrauch zurückzugeben. Eine Weitergabe an Dritte, sowie das Erstellen von Kopien für den eigenen Gebrauch ist untersagt. Bei Nichtbeachtung ist die Agentur PROPOSS berechtigt, das Honorar gem. Ziffer 4  zu fordern.
7.2Einverständniserklärungen
Die Agentur PROPOSS holt vor jeder Versendung von Unterlagen eines Kandidaten (m/w) das ausdrückliche Einverständnis des jeweiligen Kandidaten (m/w) ein. Wird die Zustimmung zur Weiterleitung versagt, besteht kein Anspruch auf Übermittlung der Bewerbungsunterlagen.
7.3Abschluss Arbeitsvertrag
Der Auftraggeber verpflichtet sich nach Treu und Glauben, die Agentur PROPOSS über den Abschluss eines Beschäftigungsverhältnisses zu informieren, wenn ihm der Kandidat (m/w) durch die Vermittlungsbemühungen der Agentur PROPOSS bekannt geworden ist.
8. Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin in Kraft. Die ungültigen Bestimmungen gelten dann als durch solche ersetzt, die den zulässigen möglichst nahe kommen. Diese AGB verliert bei Erscheinen neuer AGB ihre Gültigkeit. Abgeschlossene Verträge unterliegen dem deutschen Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Seiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Agentur PROPOSS in Hannover.

 

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